
Lithiumbatterien zum Recycling
Kennzeichnung für Lithiumbatterien welche gemäss ADR/RID/IMDG-Code Sondervorschrift 377 befördert werden, 105x74mm (L x B)
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Produkt-Beschreibung
Lithiumbatterien oder Geräte mit Lithiumbatterien die zum Recycling befördert werden müssen mit „LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING“ oder “LITHIUM BATTERIES FOR RECYCLING“ gekennzeichnet sein.
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