Die Bezeichnungen für gefährliche Stoffe (kurz Gefahrstoff) und gefährliche Güter (kurz Gefahrgut) werden umgangssprachlich sehr oft gleichgestellt oder sogar miteinander verwechselt. Im Folgenden Artikel möchten wir aufzeigen, warum die beiden Bezeichner nicht dasselbe meinen und doch irgendwie miteinander zu tun haben.
Im Zusammenhang mit dem Sicherheitsdatenblatt und der Einstufung sowie Kennzeichnung von Chemikalien wird oft auch REACH erwähnt. Hierbei handelt es sich um eine Verordung der Europäischen Union (EU), welche die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung chemischer Stoffe (REACH) in der EU regelt.
Gefahrgut kurz erklärt
Von Gefahrgut spricht man, wenn zur Beförderung aufgegebene Güter für Mensch, Tier oder Umwelt während dem Transport eine Gefahr darstellen. Typischerweise betrifft dies unter anderem Rohstoffe und Erzeugnisse aus der chemischen Industrie (Chemikalien), aber auch Produkte aus anderen Bereichen zum Beispiel der kosmetischen Industrie (Parfums, Deos, Haarspray und Haar-Bleichmittel), aus der pharmazeutischen Industrie (giftige oder radioaktive Medikamente, ansteckungsgefährliche Blut- und Gewebeproben oder Viren) und sogar auch aus der Lebensmittelindustrie (hochprozentige alkoholische Getränke). Gefahrgut unterliegt in der Schweiz dem Strassenverkehrsgesetz (StVG) und der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR). Die Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung richtet sich dabei nach der Vorgabe des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR).
Handelt es sich bei einem Gefahrgut auch um einen Gefahrstoff und ist ein Sicherheitsdatenblatt vorhanden (siehe Artikel Gefahrstoffe kurz erklärt), dann sind die Informationen für den Transport in Abschnitt 14 aufzufinden. Diese müssen mindestens die minimalen Klassifzierungsangaben, also die UN-Nummer, die richtige Versandbezeichnung sowie die Verpackungsgruppe und/oder den Klassifizierungscode enthalten.
Fazit zum Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut
Bei der Lagerung und Handhabung spricht man von Gefahrstoff, während man im Transport von Gefahrgut spricht. Je nach Begriff kommen unterschiedliche Rechtsgrundlagen zur Anwendung. Ausserdem ist ein Gefahrstoff nicht zwingend ein Gefahrgut (zum Beispiel Zement) und ein Gefahrgut nicht zwingend ein Gefahrstoff (zum Beispiel Lithiumbatterien).
Die Kennzeichnung gleichen sich zwar auf den ersten Blick aufgrund ihrer Rautenform, allerdings haben die Piktogramme für Gefahrstoffe immer einen roten Rahmen mit weissem Hintergrund und einem schwarzen Gefahrsymbol in der Mitte, während die Gefahr- und Grosszettel für Gefahrgüter eine nach innen versetzte schwarze oder weisse Umrandungslinie mit einem Gefahrsymbol in der oberen Hälfte und einer Angabe der Klasse/Unterklasse in der unteren Hälfte besitzen (siehe nachfolgende Abbildungen).
Was tun, wenn Gefahrstoffe und/oder Gefahrgut im Betrieb vorhanden ist?
Zusammen mit der Firma Bio-Circle Surface Technology AG aus Küssnacht a. Rigi haben wir einen fünfseitigen Leitfaden (Broschüre) erstellt. In nur drei Schritten zeigt der Leitfaden den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen und gefährlichen Gütern. Der Leitfaden ist geeignet für Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter von Einkauf, Produktion und Logistik. Er gibt kurz und knackig Anhaltspunkte, wie mit Gefahrstoff und Gefahrgut im Betrieb umzugehen ist.