Gefahrstoff vs. Gefahrgut

Die Bezeichnungen für gefährliche Stoffe (kurz Gefahrstoff) und gefährliche Güter (kurz Gefahrgut) werden umgangssprachlich sehr oft gleichgestellt oder sogar miteinander verwechselt. Im Folgenden Artikel möchten wir aufzeigen, warum die beiden Bezeichner nicht dasselbe meinen und doch irgendwie miteinander zu tun haben.

Gefahrstoffe kurz erklärt

Als Gefahrstoffe werden gefährliche Stoffe und Gemische bezeichnet, welche während der Lagerung und Handhabung für Mensch, Tier oder Umwelt eine Gefahr darstellen können. Typischerweise betrifft dies vor allem Rohstoffe und Erzeugnisse aus der chemischen Industrie (Chemikalien), aber auch alltägliche Produkte wie Reinigungs- und Desinfekionsmittel. Gefahrstoffe unterliegen in der Schweiz dem Chemikaliengesetz (ChemG) und der Chemikalienverordnung (ChemV). Die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen erfolgt dabei nach dem global harmonisierten System (kurz GHS aus dem englischen «Globaly Harmonized System») bzw. dessen Verordnung für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (kurz CLP aus dem englischen «Classification, Labeling and Packaging»). Für Gefahrstoffe muss die Herstellerin in der Regel ein Sicherheitsdatenblatt erstellen. Dieses beinhaltet u.a. auch die genannte Einstufung und Kennzeichnung sowie ausserdem Hinweise zur sicheren Lagerung und Handhabung (Stichwort persönliche Schutzausrüstung).

Im Zusammenhang mit dem Sicherheitsdatenblatt und der Einstufung sowie Kennzeichnung von Chemikalien wird oft auch REACH erwähnt. Hierbei handelt es sich um eine Verordung der Europäischen Union (EU), welche die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung chemischer Stoffe (REACH) in der EU regelt.

Gefahrgut kurz erklärt

Von Gefahrgut spricht man, wenn zur Beförderung aufgegebene Güter für Mensch, Tier oder Umwelt während dem Transport eine Gefahr darstellen. Typischerweise betrifft dies unter anderem Rohstoffe und Erzeugnisse aus der chemischen Industrie (Chemikalien), aber auch Produkte aus anderen Bereichen zum Beispiel der kosmetischen Industrie (Parfums, Deos, Haarspray und Haar-Bleichmittel), aus der pharmazeutischen Industrie (giftige oder radioaktive Medikamente, ansteckungsgefährliche Blut- und Gewebeproben oder Viren) und sogar auch aus der Lebensmittelindustrie (hochprozentige alkoholische Getränke). Gefahrgut unterliegt in der Schweiz dem Strassenverkehrsgesetz (StVG) und der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR). Die Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung richtet sich dabei nach der Vorgabe des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR).

Handelt es sich bei einem Gefahrgut auch um einen Gefahrstoff und ist ein Sicherheitsdatenblatt vorhanden (siehe Artikel Gefahrstoffe kurz erklärt), dann sind die Informationen für den Transport in Abschnitt 14 aufzufinden. Diese müssen mindestens die minimalen Klassifzierungsangaben, also die UN-Nummer, die richtige Versandbezeichnung sowie die Verpackungsgruppe und/oder den Klassifizierungscode enthalten.

Fazit zum Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut

Bei der Lagerung und Handhabung spricht man von Gefahrstoff, während man im Transport von Gefahrgut spricht. Je nach Begriff kommen unterschiedliche Rechtsgrundlagen zur Anwendung. Ausserdem ist ein Gefahrstoff nicht zwingend ein Gefahrgut (zum Beispiel Zement) und ein Gefahrgut nicht zwingend ein Gefahrstoff (zum Beispiel Lithiumbatterien).

Die Kennzeichnung gleichen sich zwar auf den ersten Blick aufgrund ihrer Rautenform, allerdings haben die Piktogramme für Gefahrstoffe immer einen roten Rahmen mit weissem Hintergrund und einem schwarzen Gefahrsymbol in der Mitte, während die Gefahr- und Grosszettel für Gefahrgüter eine nach innen versetzte schwarze oder weisse Umrandungslinie mit einem Gefahrsymbol in der oberen Hälfte und einer Angabe der Klasse/Unterklasse in der unteren Hälfte besitzen (siehe nachfolgende Abbildungen).

Im Beispiel zur Kennzeichnung brennbarer flüssiger und fester Stoffe oder Gemische sowie Aerosolen.
Im Beispiel zur Kennzeichnung flüssiger brennbarer Stoffe oder Gemische der Gefahrgut-Klasse 3.

Was tun, wenn Gefahrstoffe und/oder Gefahrgut im Betrieb vorhanden ist?

Zusammen mit der Firma Bio-Circle Surface Technology AG aus Küssnacht a. Rigi haben wir einen fünfseitigen Leitfaden (Broschüre) erstellt. In nur drei Schritten zeigt der Leitfaden den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen und gefährlichen Gütern. Der Leitfaden ist geeignet für Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter von Einkauf, Produktion und Logistik. Er gibt kurz und knackig Anhaltspunkte, wie mit Gefahrstoff und Gefahrgut im Betrieb umzugehen ist.

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