AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

1. Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Gefahrgut-Shop GmbH (nachfolgend "GGS-CH") gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend "Produkte") der GGS-CH. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit GGS-CH geschäftliche Beziehungen pflegt.

2. Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Produkte oder Dienstleistungen, welche GGS-CH anbietet. Verkauf und Lieferung erfolgen nur nach den AGB von GGS-CH. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, GGS-CH hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.gefahrgut-shop.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei GGS-CH bezogen werden.

3. Leistungen von GGS-CH

GGS-CH erbringt ihre Leistungen professionell und sorgfältig gemäss diesen AGB sowie den übrigen Vertragsbestimmungen. GGS-CH ist bestrebt, ihren Kunden ständig die besten und aktuellsten Produkte anzubieten.

4. Keine Gewähr für Produktinformationen

GGS-CH ist stets bemüht, die Kunden über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen bestmöglich zu informieren und aufzuklären. Diese Informationen werden zum Teil direkt von den Herstellern bezogen und werden von GGS-CH für die Kunden übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt. Jegliche Informationen über Produkte, Dienstleistungen, Garantiebestimmungen und Garantiedauer, welche von GGS-CH publiziert werden, sind deshalb ohne Gewähr und nicht als Zusicherung zu verstehen. Insbesondere kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen keine Haftung übernommen werden. 
GGS-CH legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen oder durch fehlerhafte Lagerbestandsdaten kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb nicht verbindlich und ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäss Ziff. 6 der AGB ein.

5. Preisangaben

Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, exklusive Mehrwertsteuer (wird separat in der Bestellung aufgeführt).

6. Externe Auftragsabwicklungssysteme

Für den Fall das Kunden die Auftragsabwicklung über externe Erfassungssysteme vorgeben (zum Beispiel ARIBA), kann von GGS-CH eine administrative Gebühr in Höhe von CHF 50.- pro Bestellung erhoben werden. Die Gebühr dient zur Deckung der damit verbundenen zusätzlichen Aufwände, welche GGS-CH bei der Bearbeitung und Verwaltung Ihrer Bestellung in einem externen System entstehen.

7. Vertragsabschluss

Die Produkte, Dienstleistungen und Preise, die unter www.gefahrgut-shop.ch publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten der Hersteller oder von GGS-CH). 
Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Shop, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Das Eintreffen der Bestellung bei einer Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellungsbestätigung per E-Mail angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei GGS-CH eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der auflösenden Bedingung der Nichtbelieferung steht. 
Falls eine der oben genannten (auflösenden) Bedingungen eintritt, wird der Vertrag sofort und ohne Mitwirkung der Parteien aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls die Übergabe des Produkts schon vorher erfolgt ist, fällt das Eigentum automatisch an GGS-CH zurück und der Kunde ist zur Rückleistung (unter Rückzahlung des bezahlten Preises durch GGS-CH) verpflichtet. Falls die Übergabe des Produkts noch nicht erfolgt ist, ist der Kunde weder zur Bezahlung des Kaufpreises noch zur Abnahme verpflichtet. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist GGS-CH nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet.

8. Zahlungsbedingungen

Allgemein verpflichtet sich der Kunde, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die aktuellen Zahlungsmöglichkeiten und die zugehörigen Konditionen sind unter www.gefahrgut-shop.ch/de/zahlarten publiziert. 
Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von GGS-CH. Der Kunde räumt GGS-CH das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

- 8.1 Unerlaubte Abzüge

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Erfolgt dennoch eigenmächtig ein Abzug, wird eine Umtriebsgebühr von CHF 50.00 pro Rechnung erhoben.

9. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort fällig, und weitere Lieferungen ausgesetzt. GGS-CH hält sich das Rücktrittsrecht vor. Diese Vertragsauflösung tritt mit einer Vorankündigung durch GGS-CH an den Kunden nach spätestens 30 Tagen in Kraft, nachdem GGS-CH dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen. 
GGS-CH kann ab der 3. Mahnung und den damit verbundenen manuellen Aufwänden eine Umtriebsgebühr von CHF 50.00 erheben. 
Bei Zahlungsverzug des Kunden oder sonstiger vertraglicher Pflichtverletzung oder wenn GGS-CH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, behält sich GGS-CH das Recht vor, den Rechnungsstatus des Kunden zu entfernen.

10. Stornierung und Vertragsauflösung

Bestellungen bei GGS-CH sind gemäss Ziff. 6 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Nachträgliche Änderungen und Stornierungen sind in gewissen Fällen möglich, liegen aber im Ermessen von GGS-CH und können mit Umtriebskosten verbunden werden (Umtriebsentschädigung in gegenseitiger Absprache). 
Im Falle einer Lieferunmöglichkeit der GGS-CH gemäss Ziff. 6 der AGB steht dem Kunden frühestens vier Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet GGS-CH dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück (ist nur im Zusammenhang mit der Zahlungsart Vorkasse gültig).

- 10.1 Stornierung und Vertragsauflösung von Kursen

Stornierungen vor Kursbeginn bis zu vier Wochen vorher sind kostenlos und/oder Verschiebung auf das nächste Durchführungsdatum (kostenlos).
Stornierungen vor Kursbeginn bis zu zwei Wochen vorher kosten 25% des Rechnungsbetrages, 75% werden zurückerstattet oder Verschiebung auf das nächste Durchführungsdatum (kostenlos).
Stornierungen vor Kursbeginn ab 14 Tagen vorher kosten 50% des Rechnungsbetrages, 50% werden zurückerstattet oder Verschiebung auf das nächste Durchführungsdatum (kostenpflichtig CHF 150.-).

11. Umtausch und Rückgabe

Der Umtausch sowie die Rückgabe von Produkten sind grundsätzlich nicht möglich. Nur ausnahmsweise und nach Absprache mit GGS-CH kann ein Umtausch oder eine Rückgabe erfolgen. Als Preisbasis für alle Rückgaben und Umtausche gilt immer maximal der aktuelle Preis, der am Tage der Rückgabe oder des Umtausches gültig ist. Produkte, die speziell für den Kunden bestellt und/oder angefertigt wurden (insbesondere kundenspezifische Etiketten) sind vom Umtausch gänzlich ausgeschlossen.

12. Lieferung

Ausgelieferte oder abgeholte Ware ist sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Allfällige Fehler oder Schäden (sichtbare sowie verdeckte) sind unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung an GGS-CH mitzuteilen. Für das weitere Vorgehen der Schadenabwicklung muss die Sendung im Lieferzustand aufbewahrt werden und das Produkt darf nicht zum Betrieb verwendet werden. 
Bei der Warenanlieferung durch ein Speditionsunternehmen bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift die optische Unversehrtheit der Lieferung, sofern kein Vorbehalt vermerkt wird. In diesem Fall kann GGS-CH keine Haftung für sichtbare Transportschäden übernehmen. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel. 
GGS-CH behält sich das Recht vor, bei Lieferungen an Destinationen, die vom Transporteur nicht direkt angefahren werden können, die zusätzlichen Lieferkosten in Rechnung zu stellen.

13. Warenrücksendungen

Falls der Kunde Waren an GGS-CH zurücksenden will, erfolgt diese auf Rechnung und Gefahr des Kunden an den jeweils von GGS-CH bekannt gegebenen Rücksendeort. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung und fachgerecht verpackt sowie versichert einzuschicken. Der Rücksendung ist eine Kopie der Originaldokumente (Lieferschein, Rechnung) beizulegen.

14. Service und Garantie

Da GGS-CH die verkauften Produkte nicht selber herstellt (ausgenommen davon ist die Software SimplyShipping), hat sie keinerlei Einfluss auf die Funktionalität der Produkte sowie die Garantieleistungen der Hersteller. Es gelten deshalb stets die Garantiebedingungen und –dauer der Hersteller. 
Im Garantiefall sehen die Hersteller jeweils eine Reparatur bzw. ein Austausch durch ein gleiches oder gleichwertiges Produkt vor. Kann ein Gerät weder repariert noch ausgetauscht werden, so erhält der Kunde eine Vergütung in der Höhe des Zeitwerts des Produktes. Der Entscheid liegt in jedem Fall beim Hersteller. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Wandelung oder Minderung. 
Eine Garantieleistung kann nur erbracht werden, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen wie Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen. Darunter fallen zum Beispiel Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Sturz- und Schlagschäden, übermässige Abnutzung und Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen. Ausgeschlossen von der Garantie oder eine reduzierte Garantiedauer haben Verschleissteile, Batterien, Akkus, Lampen usw.  

15. Haftung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gegen GGS-CH und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von GGS-CH gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit GGS-CH ist - unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts - CH-8152 Glattbrugg. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht.

Januar 2024

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