Gefahrgutschulung
Unternehmen, welche gefährliche Güter verpacken, versenden oder zum Versand vorbereiten, müssen Ihre Mitarbeiter in regelmässigen Zeitabständen entsprechend ihrer Aufgabe unterweisen. Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen dazu massgeschneiderte Inhouse-Schulungen an, die wir sowohl auf den Aufgabenbereich ihrer Mitarbeiter als auch auf die gefährlichen Güter in Ihrem Unternehmen anpassen. Erfahren Sie auf dieser Seite, wie Sie die passende Schulung finden und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Wann ist eine Schulung erforderlich
Grundlegend gilt:
Wenn Ihr Unternehmen Gefahrgut versendet, müssen die beteiligten Personen nach den geltenden Rechtsgrundlagen eine angemesse Unterweisung (Schulung für den Versand gefährlicher Güter per Strasse, Schiene und Seefracht) bzw. eine Ausbildung (Luftfracht) erhalten haben. Die Inhalte dieser Unterweisung sind einerseits von den zu versendenen gefährlichen Gütern und von der Tätigkeit Ihre Mitarbeiter abhängig.
Beispiel für eine minimale Unterweisung/Ausbildung:
Versendet Ihr Unternehmen beispielsweise nur begrenzte Mengen (LQ) oder eingebaute Lithiumbatterien mit geringer Leistung (Lithium-Ionen-Batterien < 100 Wh / Lithium-Metall-Batterien < 2 g Lithiumgehalt) innerhalb der Schweiz per Strasse, wie etwa Messgeräte, Taschenlampen, Hörgeräte oder dergleichen, kann die Unterweisung auf ein Mininium begrenzt und die Kosten tief gehalten werden.
Beispiel für eine umfangreiche Unterweisung/Ausbildung:
Falls Ihr Betrieb unterschiedliche gefährliche Güter in variierenden Mengen international per Strasse, See- und Luftfracht versendet, wie etwa Spraydosen, Farben oder Parfum, dann ist meistens eine sehr umfangreiche Unterweisung und Ausbildung notwendig.
Unternehmen ohne Gefahrgut:
Für Unternehmen im Bereich Industrie und Handel wird empfohlen, dass zumindest eine Schulung zur Sensibilisierung im Bezug auf das vorhandensein versteckter gefährlicher Güter durchgeführt wird. Nicht selten wächst das Sortiment von Unternehmen oder werden neue innovative Produkte entwickelt, die im Versand letztlich als Gefahrgut zu deklarieren sind. Durch eine Sensibilisierung erreichen Sie bereits in einem frühen Stadium, dass der Transport später nicht zum Albtraum wird.
Weitere Informationen und Termine für eine Schulung zur Sensibilisierung finden Sie gerne auf der Partner-Website des Verbands Swiss Shippers' Council.
Schulung Strassentransport
Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter gemäss ihrem Arbeits- und Verantwortungsbereich nach Kapitel 1.3 ADR. Dabei stellen wir für Sie eine individuelle Schulung zusammen, damit Sie Ihre Pflichten als Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader, Verpacker oder Entlader gefährlicher Güter vollumfänglich wahrnehmen können.
Damit wir Ihnen eine massgeschneiderte Schulung anbieten können, nehmen wir zusammen mit Ihnen in einem kostenlosen Evaluierungsgespräch die Anforderungen und die von Ihnen umzuschlagenden gefährlichen Güter auf. Danach erstellen wir Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte für Ihr individuelle Inhouse-Schulung. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.
Schulungen Bahntransport
Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter gemäss Kapitel 1.3 RID im Bezug auf die allgemeine Sicherheitsunterweisung sowie eine fachspezifische Aufbauunterweisung. Wir erstellen für Sie eine individuelle Schulung, damit Sie die Pflichten als Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader, Verpacker oder Entlader gefährlicher Güter vollumfänglich wahrnehmen können.
Damit wir Ihnen eine massgeschneiderte Schulung anbieten können, nehmen wir zusammen mit Ihnen in einem kostenlosen Evaluierungsgespräch die Anforderungen und die von Ihnen umzuschlagenden gefährlichen Güter auf und bestimmen zusammen den Personenkreis. Danach erstellen wir Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte für Ihr individuelle Inhouse-Schulung. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.
Schulungen Seefracht
Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und das Erreichen ihrer Ziele hängen in grossem Masse davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken kennen und die Vorschriften im Detail verstehen. Dieses kann nur durch sorgfältig geplante und durchgeführte Erst- und Wiederholungsunterweisungen aller am Gefahrguttransport Beteiligten erreicht werden. Wir schulen deshalb Ihr Landpersonal hinsichtlich der Vorschriften für gefährliche Güter entsprechend Ihres Verantwortungsbereichs nach IMDG-Code Kapitel 1.3.
In einem persönlichen und kostenlosen Evaluierungsgespräch legen Sie mit uns zusammen den Personenkreis und den Umfang der Schulungen fest. Danach erstellen wir Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte für Ihr individuelle Inhouse-Schulung. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.
Schulungen Luftfracht
Sie versenden nur Lithiumbatterien? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Mit umfangreichem Fachwissen bringen wir Ihre Mitarbeiter in Höchstform für den Versand von Lithiumbatterien per Luftfracht gemäss Kapitel 1.6 IATA DGR (Lithium-Ionen-Zellen ≤ 20 Wh bzw. -Batterien ≤ 100 Wh und Lithium-Metall-Zellen mit ≤ 1 g Lithiumgehalt bzw. -Batterien mit ≤ 2 g Lithiumgehalt, sogenannter Teil II der Verpackungsanweisungen 965 bis 970). Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.
Sie versenden verschiedene gefährliche Güter per Luftfracht? Gerne legen wir zusammen mit Ihnen in einem persönlichen und kostenlosen Evaluierungsgespräch den Personenkreis und die auszubildenden Personalkategorien gemäss Kapitel 1.5 IATA DGR fest. Danach erstellen wir Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte für Ihr individuelle Inhouse-Schulung. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.
Hotline
Sie haben Fragen zu Ihrer Bestellung oder den Versandbestimmungen?
- Mo. - Fr.
-
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr