Gefahrgutbeauftragter

Unternehmen, welche eine bestimmte Menge gefährlicher Güter per Strasse oder Schiene versenden, müssen nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) in der Schweiz einen sogenannten Gefahrgutbeauftragten (GGB) ernennen. Die Stellung dieser Person kann dabei sowohl intern, als auch extern erfolgen. Je nach Unternehmen und Situation kann es sich durchaus lohnen, einen externen Gefahrgutbeauftragten zu ernennen. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen zeigen, wann es einen Gefahrgutbeauftragten braucht und welche Vorteile ein externer Gefahrgutbeauftragter mit sich bringt.

Falls Sie auch schon immer mal wissen wollten, was eigentlich ein Gefahrgutbeuftragter ist, auf 20min.ch erfahren Sie es in einem Portrait mit unserem Geschäftsleiter.
www.20min.ch

Wann muss ich einen Gefahrgutbeauftagten ernennen?

Unternehmen jeder Grösse müssen dann einen Gefahrgutbeauftragten ernennen, wenn Sie pro Sendung mehr gefährliche Güter versenden, als dies die Freistellung nach ADR 1.1.3.6 erlaubt (sogenannte "1'000 Punkte-Grenze" oder auch "Freigrenze" genannt). Um den Grenzwert für Ihr Unternehmen zu ermitteln benötigen Sie folgendes:

  • Lieferschein zu einer Ihrer Sendungen, mit der höchstmöglichen Anzahl gefährlicher Güter.
  • Sicherheitsdatenblätter zu den einzelnen zu versendenden gefährlichen Güter.

Arbeiten Sie nun jede Position mit gefährlichen Gütern auf dem Lieferschein wie folgt ab:

  1. Entnehmen Sie dem Lieferschein je Position die UN-Nummer (zum Beispiel "UN 1263" für Farbe oder Farbzubehörstoffe), die Verpackungsgruppe (falls vorhanden, römische Zahl "I", "II" oder "III") und die gelieferte Menge. Falls diese Angaben nicht direkt im Lieferschein zu finden sind, dann können Sie die Angabe zu UN-Nummer und Verpackungsgruppe dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt zum Produkt in Abschnitt 14 entnehmen.
  2. Rufen Sie dann das kostenlose Online-Tool ADR-Check (https://adr-check.com/) auf und geben dort in das entsprechende Eingabefeld die UN-Nummer (nur Zahl, ohne vorangestellte Buchstaben "UN", also zum Beispiel "1263) sowie die Menge ohne Einheit aufgerundet auf einen ganzzahligen Wert ein.
  3. Schreiben Sie den fett dargestellten Wert aus Spalte "ADR 1.1.3.6 (Limit)" auf.
  4. Wiederholen Sie Schritt 1-3 mit jeder Gefahrgut-Position auf dem Lieferschein.
  5. Addieren Sie zum Schluss alle aufgeschriebenen Werte aus Schritt 3. Wenn diese Summe den Wert 1'000 übersteigt, müssen Sie einen Gefahrgutbeauftragten ernennen.

Unser Tipp: Gerne übernehmen wir diese Ermittlung kostenlos für Sie. Senden Sie uns dazu einfach Ihren Lieferschein und die Sicherheitsdatenblätter und wir teilen Ihnen rasch möglichst mit, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten ernennen müssen oder nicht.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Aufgaben und Pflichten eines Gefahrgutbeauftragten

Die Aufgaben und Pflichten eines Gefahrgutbeauftragten sind grundsätzlich in Artikel 11 GGBV geregelt. Unter anderem muss ein Gefahrgutbeauftragter die Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter überwachen und die Unternehmung bei deren Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter beraten. Ausserdem muss er jährliche Berichte zu Handen der Unternehmungsleitung über die Tätigkeiten der Unternehmung bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter erstellen (auch "Jahresbericht" genannt).

Um dies sicherzustellen muss ein Gefahrgutbeauftragter präventiv die Identifizierung gefährlicher Güter überwachen, die Mitarbeiter regelmässig unterweisen und bei Unfällen oder Zwischenfällen (je nach Art und Umfang) einen Bericht zur Verhinderung zukünftiger Unfälle schreiben.

Kostenrechnung interner Gefahrgutbeauftragter

Die Grundkosten eines internen Gefahrgutbeauftragten im ersten Jahr errechnen sich in etwa wie folgt:

  1. Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten (Dauer: 4 Arbeitstage)
  2. Gefahrgut-Audit zur Überprüfung der Prozesse inkl. Berichterstellung (2 Arbeitstage)
  3. Massnahmen zur Korrektur der internen Prozesse (0-3 Arbeitstage)
  4. Unterweisung der Mitarbeiter im Betrieb (pro 10 Mitarbeiter inkl. Vorbereitung: 2 Arbeitstage)
  5. Kontrolle der umgesetzten Massnahmen inkl. Berichterstellung (1 Arbeitstag)
  6. Erstellung des Jahresberichts zu Handen der Unternehmensleitung (1 Arbeitstag)

Unser Tipp: Sie können die Kosten in etwa hochrechnen, indem Sie mindestens ein halbes Salär der Person einsetzen, die Sie als Gefahrgutbeauftragten ernennen möchten. Dazu zählen Sie noch die Kosten für Ausbildung und Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten (ca. CHF 2'400.-) und erhalten so einen ungefähren Richtwert, was Sie ein interner Gefahrgutbeauftragter im ersten Jahr kostet.

Jetzt zum Gefahrgutbeauftragten ausbilden lassen

Vorteile eines externen Gefahrgutbeauftragten

Die Ernennung eines externen Gefahrgutbeauftragten mit Stellung durch die Firma Gefahrgut-Shop GmbH bietet Ihrem Unternehmen gegenüber einem internen Gefahrgutbeauftragten einige Vorteile. So ist zum Beispiel die Regelung eines Stellvertreters hinfällig und damit auch die Erreichbarkeit des Gefahrgutbeauftragten jederzeit sichergestellt. Im Weiteren können wir mit folgenden Vorteilen überzeugen:

  • Pauschale jährliche Mandatskosten (ohne versteckten Zusatzkosten).
  • Wir übernehmen sämtliche Aufgaben nach Artikel 11 GGBV für Sie (inkl. Unterweisung der Mitarbeiter).
  • Stellung eines Pikettdienstes für Unfälle oder Zwischenfälle (an Wochenenden zu Spezialkonditionen).

Unser Tipp: In einem persönlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch (maximal eine Stunde) erläutern wir Ihnen gern die Vor- und Nachteile interner und externer Gefahrgutbeauftragter, so dass Sie sich frei entscheiden können.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Kernleistungen und Kosten als externer Gefahrgutbeauftragter

Nachfolgend finden Sie nochmals alle unsere Kernleistungen und die Richtpreise für die Stellung eines externen Gefahrgutbeauftragten Ihres Unternehmens. Für ein detailliertes Angebot kontaktieren Sie uns noch heute und wir stellen Ihnen gerne ein massgeschneidertes Angebot zusammen.

Was ist der Unterschied zum Gefahrstoffbeauftragten?

In der Schweiz müssen Betriebe mit gefährlichen Stoffen gemäss Artikel 59 Absätze 2 und 3 der Chemikalienverordnung (ChemV) eine Chemikalien-Ansprechperson (Ansprechperson) ernennen/beauftragen. Diese Ansprechperson stellt die Information zwischen den zuständigen Vollzugsbehörden und dem Betrieb oder der Bildungsstätte sicher. Sie muss gewährleisten, dass die Weisungen der zuständigen Vollzugsbehörden den verantwortlichen Stellen ihres Betriebes oder ihrer Bildungsstätte zugeleitet werden und die zuständigen Vollzugsbehörden alle Auskünfte erhalten, die sie zum Vollzug der Chemikaliengesetzgebung benötigen.

Die Chemikalien-Ansprechperson ist damit eine innerbetriebliche Ansprechperson im Umgang und der Lagerung von Chemikalien (Gefahrstoffen). Der Gefahrgutbeauftragte hingegen beschäftigt sich mit dem Versand gefährlicher Güter.

Beratung

Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter in allen Belangen rund um das Thema Gefahrgut. Mit einem Mandat steht Ihnen ausserdem unser Telefonsupport zu Bürozeiten kostenlos zur Verfügung.


 

Schulung

In regelmässigen internen Schulungen stellen wir sicher, dass Ihnen Neuerungen und Änderungen in der rechtlichen Lage jederzeit bekannt sind und angewendet werden können.


 

Dokumentation

Je nach den individuell definierten Massnahmen erstellen wir zusammen mit Ihren Mitarbeitern Checklisten, Arbeitsanweisungen oder bringen Ihre Gefahrgut-Prozess zu Papier.

Kosten

Die unten genannten Kosten sind Richtwerte und variieren je nach Unternehmen und Standort.

Selbstfahrer

  • ab ca. CHF 800.- pro Jahr
  • 1 Mitarbeiter
  • 1 Standort
  • Ein jährlicher Betriebsbesuch
  • Unterweisung alle zwei Jahre
  • Erstellung Jahresbericht
  • Telefonischer Support

     

Kleinbetriebe

  • auf Anfrage
  • 2+ Mitarbeiter
  • 1 Standort
  • Mind. ein jährlicher Betriebsbesuch
  • Jährliche Unterweisung
  • Erstellung Jahresbericht
  • Telefonischer Support

     

Grossbetriebe

  • auf Anfrage
  • 2+ Mitarbeiter
  • 2+ Standorte
  • Betriebsbesuche nach Bedarf
  • Jährliche Unterweisung
  • Erstellung Jahresbericht
  • Telefonischer Support

Unsere ausgebildeten und geprüften Gefahrgutbeauftragten

Stefan Jenny

Geschäftsführer
Gefahrgutbeauftrager ADR/RID
Landpersonal IMDG-Code
Luftfracht «Versender» IATA DGR
Sicherheitsbeauftragter

E-Mail schreiben | Direkt +41 44 869 02 10

Folgen Sie mir auf Linkedin

Melanie Baumann

Leiterin Aus- und Weiterbildung
Mitglied der Geschäftsleitung
Gefahrgutbeauftragte ADR/RID
Gefahrgutbeauftragte IMDG-Code (D)
Luftfracht «Ausbilderin» IATA DGR
SVEB-Erwachsenenbilderin

E-Mail schreiben | Direkt +41 44 869 02 89

Folgen Sie mir auf Linkedin

Adam Finch

Kundenbetreuer
Gefahrgut-Dienstleistungen

Gefahrgutbeauftragter ADR/RID
Landpersonal IMDG-Code
Luftfracht «Versender» IATA DGR

E-Mail schreiben | Direkt +41 44 545 16 05

Tanja Gugger

Kundenbetreuerin
Gefahrgut-Dienstleistungen

Gefahrgutbeauftragte ADR/RID
Luftfracht «Versender» IATA DGR

E-Mail schreiben

Hotline

Sie haben Fragen zu Ihrer Bestellung oder den Versandbestimmungen?

Mo. - Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr