Beratung
Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter in allen Belangen rund um das Thema Gefahrgut. Mit einem Mandat steht Ihnen ausserdem unser Telefonsupport zu Bürozeiten kostenlos zur Verfügung.
Unternehmen, welche eine bestimmte Menge gefährlicher Güter per Strasse oder Schiene versenden, müssen nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) in der Schweiz einen sogenannten Gefahrgutbeauftragten (GGB) ernennen. Die Stellung dieser Person kann dabei sowohl intern, als auch extern erfolgen. Je nach Unternehmen und Situation kann es sich durchaus lohnen, einen externen Gefahrgutbeauftragten zu ernennen. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen zeigen, wann es einen Gefahrgutbeauftragten braucht und welche Vorteile ein externer Gefahrgutbeauftragter mit sich bringt.
Unternehmen jeder Grösse müssen dann einen Gefahrgutbeauftragten ernennen, wenn Sie pro Sendung mehr gefährliche Güter versenden, als dies die Freistellung nach ADR 1.1.3.6 erlaubt (sogenannte "1'000 Punkte-Grenze" oder auch "Freigrenze" genannt). Um den Grenzwert für Ihr Unternehmen zu ermitteln benötigen Sie folgendes:
Arbeiten Sie nun jede Position mit gefährlichen Gütern auf dem Lieferschein wie folgt ab:
Unser Tipp: Gerne übernehmen wir diese Ermittlung kostenlos für Sie. Senden Sie uns dazu einfach Ihren Lieferschein und die Sicherheitsdatenblätter und wir teilen Ihnen rasch möglichst mit, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten ernennen müssen oder nicht.
Die Aufgaben und Pflichten eines Gefahrgutbeauftragten sind grundsätzlich in Artikel 11 GGBV geregelt. Unter anderem muss ein Gefahrgutbeauftragter die Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter überwachen und die Unternehmung bei deren Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter beraten. Ausserdem muss er jährliche Berichte zu Handen der Unternehmungsleitung über die Tätigkeiten der Unternehmung bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter erstellen (auch "Jahresbericht" genannt).
Um dies sicherzustellen muss ein Gefahrgutbeauftragter präventiv die Identifizierung gefährlicher Güter überwachen, die Mitarbeiter regelmässig unterweisen und bei Unfällen oder Zwischenfällen (je nach Art und Umfang) einen Bericht zur Verhinderung zukünftiger Unfälle schreiben.
Die Grundkosten eines internen Gefahrgutbeauftragten im ersten Jahr errechnen sich in etwa wie folgt:
Unser Tipp: Sie können die Kosten in etwa hochrechnen, indem Sie mindestens ein halbes Salär der Person einsetzen, die Sie als Gefahrgutbeauftragten ernennen möchten. Dazu zählen Sie noch die Kosten für Ausbildung und Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten (ca. CHF 2'400.-) und erhalten so einen ungefähren Richtwert, was Sie ein interner Gefahrgutbeauftragter im ersten Jahr kostet.
Die Ernennung eines externen Gefahrgutbeauftragten mit Stellung durch die Firma Gefahrgut-Shop GmbH bietet Ihrem Unternehmen gegenüber einem internen Gefahrgutbeauftragten einige Vorteile. So ist zum Beispiel die Regelung eines Stellvertreters hinfällig und damit auch die Erreichbarkeit des Gefahrgutbeauftragten jederzeit sichergestellt. Im Weiteren können wir mit folgenden Vorteilen überzeugen:
Unser Tipp: In einem persönlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch (maximal eine Stunde) erläutern wir Ihnen gern die Vor- und Nachteile interner und externer Gefahrgutbeauftragter, so dass Sie sich frei entscheiden können.
Nachfolgend finden Sie nochmals alle unsere Kernleistungen und die Richtpreise für die Stellung eines externen Gefahrgutbeauftragten Ihres Unternehmens. Für ein detailliertes Angebot kontaktieren Sie uns noch heute und wir stellen Ihnen gerne ein massgeschneidertes Angebot zusammen.
In der Schweiz müssen Betriebe mit gefährlichen Stoffen gemäss Artikel 59 Absätze 2 und 3 der Chemikalienverordnung (ChemV) eine Chemikalien-Ansprechperson (Ansprechperson) ernennen/beauftragen. Diese Ansprechperson stellt die Information zwischen den zuständigen Vollzugsbehörden und dem Betrieb oder der Bildungsstätte sicher. Sie muss gewährleisten, dass die Weisungen der zuständigen Vollzugsbehörden den verantwortlichen Stellen ihres Betriebes oder ihrer Bildungsstätte zugeleitet werden und die zuständigen Vollzugsbehörden alle Auskünfte erhalten, die sie zum Vollzug der Chemikaliengesetzgebung benötigen.
Die Chemikalien-Ansprechperson ist damit eine innerbetriebliche Ansprechperson im Umgang und der Lagerung von Chemikalien (Gefahrstoffen). Der Gefahrgutbeauftragte hingegen beschäftigt sich mit dem Versand gefährlicher Güter.
Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter in allen Belangen rund um das Thema Gefahrgut. Mit einem Mandat steht Ihnen ausserdem unser Telefonsupport zu Bürozeiten kostenlos zur Verfügung.
In regelmässigen internen Schulungen stellen wir sicher, dass Ihnen Neuerungen und Änderungen in der rechtlichen Lage jederzeit bekannt sind und angewendet werden können.
Je nach den individuell definierten Massnahmen erstellen wir zusammen mit Ihren Mitarbeitern Checklisten, Arbeitsanweisungen oder bringen Ihre Gefahrgut-Prozess zu Papier.
Die unten genannten Kosten sind Richtwerte und variieren je nach Unternehmen und Standort.
Geschäftsführer
Gefahrgutbeauftrager ADR/RID
PK 1 für Luftfracht (IATA-DGR)
Gefahrgutbeauftragte ADR/RID
Gefahrgutbeauftragte IMDG-Code (D)
PK 6 für Luftfracht (IATA-DGR)
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