Behörden

Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung von Links zu den wichtigsten Schweizer Behörden im Zusammenhang mit der Beförderung gefährliche Güter.

Strassentransport

Die zuständige Stelle hierfür ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Auf der Website des ASTRA sind Links zum internationalen Recht (ADR) sowie zum nationalen Recht (SDR) zu finden. Das ADR steht dabei in Deutscher Sprache im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Ausserdem werden die Adresslisten der Vollzugstellen (GGBV), der Prüfungsstellen (GGBV) und Erläuterungen für die Umsetzung des SDR/ADR zum Download angeboten. Alles in allem eine sehr hilfreiche Seite für Beförderer und Gefahrgutbeauftragte.

Schienentransport

Für die Aufsicht des Transports gefährlicher Güter und als Meldestelle für Gefahrgutbeauftragte ist hier das Bundesamt für Verkehr (BAV) zuständig. Es ist ausserdem Anlaufstelle für die seit 01. Januar 2013 in Kraft getretene Gefahrgutumschliessungsverordnung (GGUV). Die Website unterhält unter anderem Links zum internationalen Recht (RID), wie auch zu nationalen Abweichungen, zum Beispiel speziell für Seilbahnen.

Seefracht

Obschon die Schweiz über keinen direkten Anschluss an die Weltmeere verfügt, sind wir "Landratten" nach dem IMDG-Code ebenfalls dazu verflichtet, die Transportvorschriften für gefährliche Güter als Seefracht einzuhalten. Als Anlaufstelle in der Schweiz ist das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) zuständig.

Luftfracht

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) dürfte zumindest den Aviatikern ein geläufiger Begriff sein. Für die kleine Gefahrgut-Welt in der Schweiz ist das BAZL zuständig für die Einhaltung der Gefahrgut-Transportvorschriften in der Luftfahrt (ICAO TI bzw. IATA DGR). Grundsätzlich wird dabei unterschieden, ob Gefahrgut als Fracht befördert oder ob es als Passagier (Feuerzeug, Lawinenrucksack, Powerbank, Rollstuhl, etc.) mitgeführt wird.

Ein Hinweis in eigener Sache für Passagiere: Da die Sicherheitsvorschriften im Bezug auf Gefahrgut in der Luftfahrt in den letzten Jahren stetig verschärft worden sind empfehlen wir grundsätzlich, sich vor der Abreise über die jeweiligen zusätzlichen Airline-Vorschriften zu informieren.

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