Gefahrgut-Dokumentation

Der Versand von Gefahrgut bedarf je nach Verkehrsträger einer bestimmten (zusätzlichen) Dokumentation dieser Güter. Wir erstellen in Ihrem Namen und Auftrag konforme ADR-Beförderungspapiere für die Strasse, RID-Frachtbriefe für die Schiene, IMO-Erklärungen für die Seefracht und Shipper's Declaration für die Luftfracht.

Gefahrgut per Strasse oder per Schiene

Die Transportvorschriften für die Strasse (ADR) und die Schiene (RID) verlangen in Kapitel 5.4 die Erstellung einer konformen Dokumentation für den Versand gefährlicher Güter. Allzuoft wird hier leider aber "gepfuscht" was dann zu einier Verzeigung führen und die Zustellung der Sendung unnötig verzögern kann. Gerade im internationalen Güterverkehr können Verzögerungen aber zu erheblichen Mehrkosten führen.

Falls Sie sich also nicht sicher sind, ob Sie Ihre gefährlichen Güter korrekt deklariert und dokumentiert haben, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir prüfen auf Wunsch Ihre eigenen ADR-Beförderungspapiere (Lieferscheine) und RID-Frachtbriefe oder erstellen Ihnen direkt ein separates ADR-Beförderungspapier oder einen RID-Frachtbrief.

Gefahrgut per Seefracht

Eine (sogenannte) multimodale Beförderung gefährlicher Güter, welche den Vor- und Nachlauf per Strasse (ADR) oder Schiene (RID) und eine Beförderung per Seefracht beinhaltet, verlangen in Kapitel 5.4 des IMDG-Codes die Erstellung einer konformen Dokumentation für den Versand gefährlicher Güter per Seefracht, auch als IMO-Erklärung bezeichnet. Da sich der Verkehrsträger wesentlich vom Landtransport unterscheidet, sind zusätzlich und spezielle Angaben in der Dokumentation erforderlich. Dies gilt selbst dann, wenn ein mit Gefahrgut beladener Lkw den Weg über das Wasser mit der Fähre zurücklegt.

Wir prüfen daher auf Wunsch entweder Ihre IMO-Erklärung oder erstellen direkt eine separate IMO-Erklärung anhand Ihrer Angaben. Hierzu benötigen wir von Ihnen immer die jeweils aktuellen Sicherheitsdatenblätter der relevanten Gefahrgut-Artikel sowie eine detaillierte Packliste oder einen Lieferschein. Bitte beachten Sie, dass Innenverpackungen (Inhalt, Art und Menge) ebenfalls ersichtlich sein müssen, da dies von den Reederein verlangt wird.

Wichtig

Immer mehr Reedereien verlangen zusätzlich eine 24h Notfallnummer. Wir empfehlen Ihnen daher in jedem Fall eine solche anzugeben, um unnötige Verzögerungen und Mehrkosten abwenden zu können. Falls Sie nicht selber über eine solche 24h Notfallnummer verfügen stellen wir auch diese gerne in Ihrem Auftrag.

Gefahrgut per Luftfracht

Damit Sie als Versender Gefahrgut per Luftfracht überhaupt dokumentieren dürfen, müssen Sie eine bestimmte Ausbildungen absolvieren (Versender gemäss IATA DGR Personalkategorie 1). Da der finanzielle Aufwand für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter gerade bei Einzelsendungen und wiederkehrende Sendungen bis einmal im Monat allerdings oft nicht im Verhältnis mit dem Wert der Sendung steht und Fehler in der Dokumentation einen kostspieligen negativen Gefahrgut-Check am Flughafen zur Folge haben (Zuschlag mindestens CHF 120.- pro Sendung, ohne Korrekturen und ohne Rücktransport), bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen zur Erstellung der erforderlichen Dokumentation an.

Gerne prüfen wir auf Wunsch entweder Ihre Shipper's Declaration oder erstellen Ihnen eine separate Shipper's Declaration anhand Ihrer Angaben. Hierzu benötigen wir von Ihnen immer die jeweils aktuellen Sicherheitsdatenblätter der relevanten Gefahrgut-Artikel sowie eine detaillierte Packliste oder einen Lieferschein und ein Bild des fertigen Versandstücks. Bitte beachten Sie, dass Innenverpackungen (Inhalt, Art und Menge) ebenfalls ersichtlich sein müssen, da der Versandmodus (Passagier- und Frachtflugzeug oder nur Frachtflugzeug) dadurch beeinflusst wird.

Wichtig

Auch das Verpacken gefährlicher Güter erfordet eine bestimmte Ausbildung (Verpacker gemäss IATA DGR Personalkategorie 2). Sollten Ihre Verpacker nicht über eine solche Ausbildung verfügen, dann übernehmen wir gerne auch das Verpacken in Ihrem Auftrag mit unserem Gefahrgut-Verpackungsservice.

Bestimmte Länder und Fluggesellschaften verlangen zwingend die Stellung einer 24h Notfallnummer. Wir empfehlen Ihnen daher in jedem Fall eine solche anzugeben, um unnötige Verzögerungen und Mehrkosten abwenden zu können. Dies ist besonders wichtig, wenn die Fluggesellschaft im Voraus nicht bekannt ist oder der Flug durch den Frachtführer umgebucht werden kann. Falls Sie nicht selber über eine solche 24h Notfallnummer verfügen stellen wir auch diese gerne in Ihrem Auftrag.

Kompetenzbasierte Ausbildung für IATA DGR (CBTA)

Sie möchten selber verpacken und/oder die Gefahrgut-Deklaration (Shipper's Declaration) selber erstellen? Kein Problem. Sie benötigen hierzu in erstmalig für den Grundkurs ca. 3-4 Tage Ihrer Arbeitszeit (inkl. Prüfung am Ende des Grundkurses) und danach alle zwei Jahre ca. 2-3 Tage für den Auffrischungskurs (inkl. Prüfung), zur Verlängerung der Gültigkeit Ihres Ausbildungszertifikats um weitere zwei Jahre. Die Kosten für den Grundkurs betragen dabei ca. CHF 1'500.-, für den Auffrischungskurs ca. CHF 1'000.-.

Hier finden Sie unser aktuelles Kursangebot: Ausbildung - Gefahrgut-Shop

Alternativ bieten wir Ihnen auch gerne eine individuelle Inhouse-Schulung an. Kontaktieren Sie uns noch heute unter ausbildung@gefahrgut-shop.ch und wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

So erstellen wir die Dokumentation

Unsere ADR-Beförderungspapier, RID-Frachtbriefe, IMO-Erklärungen und Shipper's Declaration erstellen wir anhand der aktuell geltenden Regelwerke (ADR, RID, IMDG-Code, IATA DGR) und mit der Gefahrgut-Software SimplyShipping. Dies erlaubt uns die frühzeitige Erkennung des Zusammenladeverbots und die Einhaltung der spezifisichen Mengengrenzen je Sendung und Versandstück.

Erfahren Sie mehr über die Gefahrgut-Software SimplyShipping

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