Kennzeichnung biologische Stoffe

Biologische Stoffe gehörden der Gefahrgut-Klasse 6.2 für ansteckungsgefährliche Stoffe an. Für den Transport und den Umgang mit solchen Stoffen ist besondere Vorsicht geboten, da Sie (bei Ansteckung) teilweise schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben können. Die Kennzeichnungen dieser Kategorie sind allerdings für ansteckungsgefährliche Stoffe, deren Ansteckungsrisiko sehr gering bis unwahrscheinlich ist.

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