
Beschädigte Lithium-Metall-Batterien
Kennzeichnung für Lithium-Metall-Batterien welche gemäss ADR/RID/IMDG-Code Sondervorschrift 376 befördert werden, 105x74mm (L x B)
Produkt-Beschreibung
Lithium-Metall-Batterien oder Geräte mit Lithium-Metall-Batterien die zur Entsorgung befördert werden müssen mit „BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-METALL-BATTERIEN“ oder “DAMAGED/DEFECTIVE LITHIUM METAL BATTERIES“ gekennzeichnet sein.
Bitte beachten Sie: Beschädigte oder defekte Lithium-Metall-Batterien sind aus Sicherheitsgründen in der Luftfracht generell verboten!
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