UN-Nummer Warnfolien
Zur Kennzeichnung von Kesselwagen, Baustellentanks o.ä.
Produkt-Beschreibung
Orangefarbene Kennzeichnung (Warntafel)
Anbringen
Orangefarbene Kennzeichnungen (auch Warntafel oder Warnfolie) müssen dann angebracht werden, wenn gefährliche Güter über der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6 (1'000 Punkte-Regel) transportiert werden.
UNSER TIPP: Hier finden Sie ein kostenloses Online-Tool um die 1'000 Punkte-Grenze rasch und einfach zu berechnen.
In ADR Absatz 5.3.2.1.1 ist sehr treffend formuliert, wo die Kennzeichnung anzubringen ist:
Beförderungseinheiten, in denen gefährliche Güter befördert werden, müssen mitzwei rechteckigen, senkrecht angebrachten orangefarbenen Tafeln nach ADR Absatz 5.3.2.2.1 versehen sein. Sie sind vorn und hinten an der Beförderungseinheit senkrecht zu deren Längsachse anzubringen. Sie müssen deutlich sichtbar bleiben.
Grösse
Die orangefarbenen Kennzeichnungen müssen rückstrahlend sein,eine Grösse von 40 x 30 cm aufweisen und einen schwarzen Rand von 15 mm Breite haben. Sie darf in der Mitte durch eine waagerechte schwarze Linie mit einer Strichbreite von 15 mm unterteilt werden.
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