Gefahrgut Beratung

Jedes Unternehmen, welches gefährliche Güter per Strasse, Schiene, See oder Luft versendet, muss entsprechende Kenntnisse über den Gefahrgutversand besitzen. Die Sensibilisierung und das frühzeitige erkennen gefährlicher Güter im Betrieb ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Deshalb bieten wir Gefahrgut Beratung in der Schweiz und Lichtenstein für Unternehmen jeder Grösse an, damit gefährliche Güter frühzeitig erkannt und Entscheidungen getroffen werden können. Erfahren Sie auf dieser Seite, wie Sie über weiterführende Massnahmen, wie etwa eine Unterweisung, Schulung oder Ausbildung, zusammen mit uns bestimmen können.

Gefährliche Güter verstecken sich in vielen Handels- und Konsumprodukten. Nicht deklariert, stellen Sie ein hohes Sicherheitsrisiko in der Beförderungskette dar.

Identifizierung

Um gefährliche Güter im eigenen Unternehmen zu identifizieren, ist im ersten Schritt nicht immer vertieftes Fachwissen erforderlich. Mit unserem Merkblatt «Gefahrgut im Betrieb erkennen» können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, welche Artikel potenziell als Gefahrgut zu identifizieren sind. Zusammen mit unseren Gefahrgut Spezialisten kann dann in Kürze (ca. 1 Stunde) entschieden werden, ob Sie weitere Massnahmen treffen müssen oder nicht. Dies kann zum Beispiel ein Schulung zur Sensibilisierung der Mitarbeiter im Einkauf, im Warenein- und Ausgang sowie in der Logistik und Administration sein.

Sensibilisierung - Das A und O

Durch eine gezielte Gefahrgut Beratung unsererseits (meist in Verbindung mit einem halbtägigen Gefahrgutschulung) erlangen Sie und Ihre Mitarbeiter die nötigen Kenntnisse, um versteckte gefährliche Güter aufzudecken und entsprechend zu handeln. Ausserdem werden Sie sensibilisert, um gefährliche Güter schon während dem Beschaffungsprozess zu identifizieren, so dass keine versteckten gefährlichen Güter im Versand landen.

Ablauf und Kosten

Bereits eine erste kostenlose Standortbestimmung kann Klarheit verschaffen, ob Sie Massnahmen zum Versand gefährlicher Güter treffen müssen oder nicht. Der Ablauf sieht dabei in der Regel wie folgt aus:

Kontaktaufnahme

Sie sind sich unsicher, ob Sie gefährliche Güter versenden? Mit unserem Merkblatt «Gefahrgut im Betrieb erkennen» können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Nach erfolgreicher Identifizierung potenzieller gefährlicher Güter nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Dieser Schritt ist für Sie absolut kostenlos.

 

Standortbestimmung

Zusammen mit Ihnen und den verantwortlichen Mitarbeitern bestimmen wir vor Ort, wo Sie stehen und ob allenfalls Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Rechtssicherheit wieder zu erlangen. Bis zu einer 1 Stunde Beratung ist auch dieser Schritt (im Umkreis von 30 km Anfahrt) kostenlos für Sie.

Massnahmeplan

Gerne erstellen wir Ihnen auf Grundlage der Standortbestimmung einen individuellen Massnahmenplan und helfen Ihnen wenn nötig begleitende bei der Umsetzung. Je nach Sendungsvolumen kann dies unter Umständen auch die Ernennung eines Gefahrgutbeauftragten bedeuten. Dieser Schritt kann von uns zu CHF 150.- pro Stunde (individuelle Beratungsdauer, Projekt) oder Pauschal im Beratungsmandat ausgeführt werden (Abdeckung ganze Schweiz, kostenpflichtig).

Ihr Vorteil - Unsere Erfahrung

Durch unsere vielseitige Tätigkeit als externe Gefahrgutbeauftragte in Betrieben unterschiedlicher Branchen und Grössen, verfügen wir über ein umfassendes Wissen, so dass wir Sie individuell und direkt vor Ort zu den jeweiligen Verkehrsträgern beraten können. Sie erlangen so die nötige Sicherheit im Bezug auf Ihre Pflichten, Aufgaben und die Organisation innerhalb Ihres Unternehmens, hinsichtlich dem korrekten Versand gefährlicher Güter nach den jeweils aktuell geltenden Gefahrgut-Transportvorschriften.

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Grundlagen

Strassentransport

Die internationale Beförderung für Gefahrgut im Landtransport per Strasse erfolgt in Europa nach den Vorschriften des ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) mit aktuellem Stand 2019. Die nächsten Änderungen erfolgen zum 01.01.2021 und werden per 01.07.2021 verbindlich. Ausserhalb Europas, zum Beispiel in den USA und Kanada, gelten eigene Gefahrgut-Transportvorschriften für den Landtransport. Im internationalen Versand, müssen auch diese berücksichtigt werden.

Weitere Informationen siehe UNECE.org - ADR

Schienentransport

Die internationale Beförderung für Gefahrgut im Landtransport auf der Schiene erfolgt in Europa nach den Vorschriften des RID (Règlement concernant le transport international ferroviaire des marchandises Dangereuses) mit aktuellem Stand 2019. Die nächsten Änderungen erfolgen zum 01.01.2021 und werden per 01.07.2021 verbindlich. Die zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) regelt die Gefahrgut-Transportvorschriften für die Bahn.

Weitere Informationen siehe OTIF.org - RID

Gefahrgut wird auf verschiedenen Verkehrswegen befördert. Die Bahn spielt dabei für die Versorgung in der Schweiz auf der Nord-Süd-Achse eine grosse Rolle.

Seefracht

Die internationale Beförderung für Gefahrgut per Seefracht erfolgt nach den Vorschriften der IMO (International Maritime Organziation) bzw. des IMDG Code (International Maritime Dangerous Goods Code) mit aktuellem Stand 2018 als Amendment 39-18. Die nächsten Änderungen erfolgen zum 01.01.2021 und werden per 01.01.2022 verbindlich. Die Seefracht hat als einziger Verkehrsträger eine Übergangsfrist von einem Jahr zwischen alten und neuen Gefahrgut-Transportvorschriften.

Weitere Informationen siehe IMO.org - IMDG Code

Luftfracht

Die internationale Beförderung für Gefahrgut per Luftfracht erfolgt nach den Vorschriften den technischen Instruktion der ICAO (International Civil Aviation Organization). Die IATA (International Air Transport Association) fasst dabei als privates Unternehmen die jeweils aktuell gültigen Gefahrgut-Transportvorschriften in einem DGR-Buch (Dangerous Goods Regulation) zusammen. Aktuell ist dies die 60. Ausgabe, welche bis zum 31.12.2019 anzuwenden ist. Die nächsten Änderungen erfolgen verbindlich zum 01.01.2020.

Weitere Informationen siehe IATA.org - IATA-DGR

Wie nahezu alle Handelsgüter reist auch Gefahrgut per Seefracht im Container. Eine nicht korrekte Deklaration kann dabei Schiff und Mannschaft in höchst Gefahr bringen.

Hotline

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