COVID-19 med. Abfälle - Allgemeinverfügung BAM
Aufgrund der aktuellen Situation (ausserordentliche Lage) hat das Bundesamt für Materialforschung und -Prüfung in Deutschland (BAM) eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese sieht einen erleichterten Abtransport von medizinischen Abfällen vor, bei denen bekannt oder anzunehmen ist, dass diese mit COVID-19 kontaminierten sind.
Solche medizinischen Abfälle (wie oben genannt) sind gemäss den geltenden Gefahrgut-Transportvorschriften der UN-Nummer UN 3291 (KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. oder (BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. oder UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G.) zuzuweisen. Gemäss der Allgemeinverfügung des BAM dürfen diese nun in geschlossenen Schüttgutcontainern befördert werden, wenn Sie innerhalb dieser in bauartgeprüften Säcken (5H4) verpackt sind. Aktuell ist diese erleichterte Beförderungsart nur in Deutschland zulässig, in der Schweiz wird aktuell eine Ausnahmeverfügung geprüft. Wir halten Sie an dieser Stelle natürlich auf dem Laufenden.