Gefahrgut-Shop GmbH
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Seit dem 01. August bieten wir Ihnen als erster Anbieter in der Schweiz die Möglichkeit, fertig vorbereitetet Gefahrgut-Unterweisungen im Lizenzsystem für Ihre Mitarbeitenden während 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr durchzuführen.
Durch modernste Internet-Medien ist es möglich, Ihnen ein automatisierte Lern-Plattform zu bieten, die alle wichtigen Punkte einer qualititiv hochstehenden Gefahrgut-Unterweisung (zum Beispiel ADR 1.3) abdeckt und diese sogar per Schlusstest und Zertifikat rechtssicher und nachvollziehbar macht.
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Die Gefahrgut-Messe in Essen ist die erste (nationale) Fachmesse speziell für gefährliche Güter. Zusammen mit unserem Deutschen Partner laden wir Sie natürlich gerne ein, uns an unserem Messestand zu besuchen. Alle Infos zur Messe finden Sie hier.
Über die Website www.tunnel24.eu können sämtlich Tunnelbeschränkungen der EU-Länder kostenlos und übersichtlich dargestellt eingesehen werden. Für Transportunternehmen im internationalen Tätigkeitsfeld ein absoluter Favoriten-Link.
Gemäss eines Bundesgerichtsentscheids (BGE) wurde ein Chauffeur zu CHF 100.00 Busse verurteilt, weil er seinen Sohn als Fahrgast mitgenommen hat. Nachdem schon das Aargauer Obergericht die Busse bestätigte, hat auch das BGE die Busse für gerechtfertigt befunden.
Der Entscheid des BGE basierte darauf, dass der elfjährige Sohn nicht in der Lage gewesen wäre, im Notfall die von der SDR und dem ADR geforderten Notfallmassnahmen selbstständig und fachgerecht umsetzen zu können. Als Beispiel wurde hier das gleichzeitige Halten und Betätigen des Feuerlöschers genannt, der gemäss Vorschriften min. 6kg schwer ist.
Der Entscheid gilt schon heute in der Gefahrgut-Fachwelt als richtungsweisend für allfällige zukünftige Entscheide. Insofern empfiehlt es sich, auf das Mitnehmen von Fahrgästen zu verzichten und es damit gar nicht erst soweit kommen zu lassen.
Quelle: Pendlerzeitung 20 Minuten / ASTAG
Wer kennt ihn nicht, den unterirdischen Kreisel unter dem Bahnhof der Stadt Frauenfeld. Bislang galt ein Gefahrgut-Fahrverbot. Mit den am 01.01.2010 in Kraft getretenen Tunnelbeschränkungen musste jedoch auch dieser Tunnel kategorisiert und signalisiert werden. Und dies Wurde offensichtlich pflichtbewusst umgesetzt (siehe Bild). Mehr zum Thema Tunnelcode finden Sie hier.
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